Zur Feststellung der Personenbelastung durch einen Verkehrsunfall ist die Ermittlung und biomechanische Analyse der auf die Person
einwirkenden Kräfte erforderlich. Das bedingt zunächst die Rekonstruktion des betreffenden Verkehrsunfalls.
Kriterien für die Belastungshöhe einer Person sind die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung dv (sprich: delta vau), die Stoßdauer und die Stoßrichtung. Prinzipiell gilt: Je höher dv und je größer die Einwirkdauer umso höher ist die Personenbelastung und umso umfangreicher ist das Schadenausmaß an dem betreffenden Fahrzeug.
Die Auswertung von Realunfällen mit Personenschäden und zahlreiche Kollisionsversuche mit Probanden und Dummys im Rahmen der interdisziplinären Unfallforschung haben in den letzten Jahrzehnten wiederum die wissenschaftlichen Grundlagen zur Beurteilung der Verletzungsmechanik bei Verkehrsunfällen gelegt.
Dieses ist die Voraussetzung zur Beurteilung der Unfallkausalität von geltend gemachten Verletzungen, insbesondere beim sog. "low speed impact", bei dem sich in der Regel bei den Beteiligten keine offensichtlichen bzw. keine mit der bildgebenden Diagnostik feststellbaren Verletzungen einstellen. Weiterhin besteht im Rahmen der Analyse der Verletzungsmechanik bei Verkehrsunfällen die Möglichkeit zu beurteilen,
ob bzw. inwieweit festgestellte Verletzungen einer Person bei nicht genutzten Sicherungssystemen, wie z.B. dem Sicherheitsgurt, bei der vorschriftsmäßigen Nutzung derselben eingetreten wären.
Kriterien für die Belastungshöhe einer Person sind die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung dv (sprich: delta vau), die Stoßdauer und die Stoßrichtung. Prinzipiell gilt: Je höher dv und je größer die Einwirkdauer umso höher ist die Personenbelastung und umso umfangreicher ist das Schadenausmaß an dem betreffenden Fahrzeug.
Die Auswertung von Realunfällen mit Personenschäden und zahlreiche Kollisionsversuche mit Probanden und Dummys im Rahmen der interdisziplinären Unfallforschung haben in den letzten Jahrzehnten wiederum die wissenschaftlichen Grundlagen zur Beurteilung der Verletzungsmechanik bei Verkehrsunfällen gelegt.
Dieses ist die Voraussetzung zur Beurteilung der Unfallkausalität von geltend gemachten Verletzungen, insbesondere beim sog. "low speed impact", bei dem sich in der Regel bei den Beteiligten keine offensichtlichen bzw. keine mit der bildgebenden Diagnostik feststellbaren Verletzungen einstellen. Weiterhin besteht im Rahmen der Analyse der Verletzungsmechanik bei Verkehrsunfällen die Möglichkeit zu beurteilen,
ob bzw. inwieweit festgestellte Verletzungen einer Person bei nicht genutzten Sicherungssystemen, wie z.B. dem Sicherheitsgurt, bei der vorschriftsmäßigen Nutzung derselben eingetreten wären.